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GUTACHTEN

Im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit kommen im Wesentlichen drei Möglichkeiten einer Beauftragung in Betracht.

Eine kleine Begriffsdefinition soll Ihnen die Auswahl der passenden Beauftragung erleichtern.

GERICHTSGUTACHTEN

Ein Gerichtsgutachten wird vom Gericht im Rahmen eines Prozesses beauftragt und dient als offizielles Beweismittel.

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  • Auftraggeber: Gericht im Rahmen eines Rechtsstreits.

  • Zweck: Klärung fachlicher Fragen durch einen unabhängigen Sachverständigen.

  • Rechtsstellung: Der Gutachter ist Erfüllungsgehilfe des Gerichts. Seine Antworten erfolgen auf Grundlage eines Beweisbeschlusses.

  • Beweiswert: Vollwertiges Beweismittel im Prozess, nicht durch Parteien anfechtbar (außer bei Befangenheit).

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